Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gepäcktransport für Touristen GR 92 „Camino de Ronda“
Im Konfliktfall ist nur die deutsche Fassung verbindlich. Version vom 15.11.2022 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen das Vertragsverhältnis zwischen CostaBravaTaxi mit Sitz in Plaza Catarina Albert, 1 2º 2ª in 17185 Vilobi de Onyar ES-Spanien, MwSt.-Nr. ESX 1484753 (im Folgenden "der Dienstleister") und seinen Kunden (im Folgenden "der Kunde") regeln im Rahmen eines Gepäckbeförderungsdienstes für ausländische oder inländische Besucher während eines Reiseaufenthalts (zu Fuß oder mit dem Fahrrad) zwischen einer oder mehreren aufeinander folgenden Etappen des Camino de Ronda GR 92
1. Zweck des Vertrags
Der Zweck des Vertrages ist:
(a) die Beförderung eines oder mehrerer Reisegepäckstücke1 (Koffer, Rucksäcke, Fahrradtaschen, Reisetaschen usw.) teilweise, oder auf dem gesamten Wanderweg GR92 “Camino de Ronda”, mit Ausnahme von Gegenständen, die nicht mit einer Freizeitreise in Zusammenhang stehen (Möbel, Werkzeuge, Haushaltsgeräte usw.)
(b) die vorherige Reservierung innerhalb der unter Punkt 2. angegebenen Frist zu regeln.
2. Reservierung
Jede Reservierung muss mindestens 10 Tage vor Antritt der ersten Etappe schriftlich (Buchungsformular Portal CostaBravaTaxi) online beim Dienstleister eingegangen und vom Dienstleister garantiert/bestätigt worden sein.
3. Gepäckstücke
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Gepäckstücke leicht transportiert/bewegt werden können. Das Maximal Gewicht eines Gepäckstückes darf 15 KG nicht überschreiten. Jedes Gepäckstück muss komplett verschlossen sein. Offene Taschen, Rucksäcke etc werden nicht befördert. An jedem Gepäckstück muss gut erkennbar und leserlich ein Gepäckanhänger zur Identifizierung angebracht werden. Diesen kann der Kunde auf dem Portal des Dienstleisters herunterladen. Es werden nur Gepäckstücke mit komplett ausgefüllten Gepäckanhängern befördert.
4. Transport / Abholung – Der Transport des Gepäcks ist gewährleistet
(a) innerhalb desselben Tages auf dem beim Dienstleister buchbaren Etappen des GR 92 “Camino de Ronda” (Abholung bis spätestens 12.00 Uhr beim Abgangsort und Zustellung am Bestimmungsort bis spätestens 16.00 Uhr)
(b) von und zu jeder kommerziellen/gewerblichen Unterkunft, die sich auf dem GR92 “Camino de Ronda” befindet und Besucher für Übernachtungen aufnehmen kann (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Campingplätze, Ferienwohnungen, Vermietungen usw.) Die Abholung oder Zustellung an einem Bahnhof, Flughafen oder einem anderen öffentlichen Ort erfolgt nur auf Anfrage beim Dienstleister und zu einem für diesen Zweck vorgesehenen Sondertarif.
(c) Der Kunde muss sicherstellen, dass eine Person physisch anwesend und telefonisch erreichbar ist, wenn das Gepäck am Abreiseort abgeholt wird und wenn das Gepäck am Zielort deponiert wird. Er verpflichtet sich dazu, indem er das entsprechende Kästchen auf dem Reservierungsformular ankreuzt. Wenn die Abholung des Gepäcks nicht zustande kommen kann (Zugang verschlossen, keine genaue Identifizierung, Abwesenheit der Person, etc), gilt der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden als aufgelöst und das Gepäck bleibt am Abreiseort. Die dafür entstandenen Kosten werden zu 100 % vom Kunden getragen (No show) Wenn niemand anwesend ist und niemand kontaktiert werden kann, wenn das Gepäck am Bestimmungsort deponiert wird, behält der Dienstleister das Gepäck und transportiert es zum nächsten Bestimmungsort/ oder zu seinen Einrichtungen, wo der Kunde es abholen kann. Hierzu fallen Sondergebühren an, die je nach Aufwand abgerechnet werden.
(d) Einfaches und leichtes “Handling” des Gepäcks bei der Abholung / Zustellung muss im zumutbaren Rahmen gewährleistet sein. Der Kunde muss sicherstellen, dass das Gepäck nicht mehr als 50 Meter vom Abhol- bzw. Zustellort bewegt werden muss.
5. Stornierung und "no-show".
Jede Buchung muss schriftlich (e-mail) storniert werden. Die Stornierung wird bis 48 Stunden vor dem ersten Gepäcktransfer kostenlos akzeptiert. Alle gezahlten Beträge werden zu 100 % zurück erstattet. Sollten Stornierungen innerhalb der 48 Stunden eingehen berechnet der Dienstleister 15,- für jede Stornierung als administrativen Aufwand. Der Restbetrag wird dem Kunden zurück erstattet. Für "No-Shows" (Buchungen bei dem der Fahrer aber am Abfahrtsort kein Gepäck vorfindet) gibt es keine Rückerstattung.
6. Sonderregelungen / Ausnahmen.
In Ausnahmefällen kann zum Gepäcktransport eine oder mehrere Personen “mitbefördert” werden, wenn :
(a) ausreichend Platz im Fahrzeug für Gepäck und die zu befördernde/n Person/en vorhanden ist.
(b) sich der Einstiegs- und Ausstiegsort der Person/en auf der gleichen Route befindet.
(c) die Uhrzeit muss mit dem jeweiligen Taxifahrer abgesprochen werden
In jedem Fall ist diese Regelung NICHT im Preis enthalten und wird von CostaBravaTaxi nur bei Zustimmung des/der Taxifahrer angeboten. Es können keine Ansprüche zur Durchführung
des Personentransports erhoben werden.
7. Gebühren und zusätzliches Gepäck
In der Saison 2023 wird für den Service des Gepäcktransportes gemäss der angegebenen Tarife auf der Webseite des Dienstleisters abgerechnet. Der Service wird nur für die in der Buchung angegebene Anzahl von Gepäckstücken erbracht (maximal 5 Gepäckstücke). Wenn der Fahrer ein oder mehrere zusätzliche Gepäckstücke findet, die in der Buchung nicht angegeben wurden, kann die Beförderung des gesamten Gepäcks nicht gewährleistet werden, es sei denn, der Kunde
sichert die Zahlung des zusätzlichen Betrags zu. (ca. 7,50 Euro pro Gepäckstück)
8. Höhere Gewalt
Der Dienstleister haftet nicht, wenn die Nichtausführung oder Verzögerung bei der Ausführung einer seiner in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen die Folge eines Falles höherer Gewalt ist. Unter höherer Gewalt als solche wird jedes äußere, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne von Artikel 1148 des Zivilgesetzbuches verstanden.
9. Verarbeitung personenbezogener Daten
Jeder zwischen dem Kunden und dem Dienstleister abgeschlossene Vertrag kann die Erhebung personenbezogener Daten des Kunden durch den Dienstleister beinhalten, deren Verarbeitung für die Vertragserfüllung und/oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist. Jegliche Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder Unterauftragnehmer erfolgt in Übereinstimmung mit dem spanischen Recht und dem Recht der Europäischen Union, einschließlich der Allgemeinen Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten (Nr. 679/2016/EU). Der Kunde erklärt, dass er darüber informiert ist, dass er jederzeit das Recht hat, auf seine persönlichen Daten zuzugreifen und diese zu berichtigen, sowie das Recht, die Verarbeitung seiner Daten zu verweigern, mit der Folge, dass sich der Dienstleister dann das Recht vorbehält, den Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden abzulehnen, falls die besagten Daten für die Erfüllung des Vertrages notwendig sind.
10. Schlussbestimmung
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen sind für den Auftraggeber nur dann verbindlich, wenn er vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß informiert wurde.
11. Anwendbares
Recht Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem spanischen Recht.